Muss ich in meinem ersten Studienjahr Leistungen für meinen Minor in Biologie erbringen?
Wegen Überschneidungen mit ihrem Hauptfach (Major), müssen Studierende selber ihre individuellen Stundenpläne erstellen. Bei Studiengängen, die im ersten Jahr sehr viele Pflichtleistungen verlangen, kann es sein, dass Studierende in den ersten beiden Semestern noch keine Leistungen für ihren Minor erbringen können; dafür holen sie dies in späteren Semestern (mehr Stundenplanfreiheit vom Hauptfach) nach.
Welche Veranstaltungen darf ich in meinem Minor Biologie anrechnen?
Im Anhang zum Studienplan Biologie ist geregelt, welche Pflichtleistungen (Modul A) zu erbringen sind und aus welchen anderen Angeboten der Biologie gewählt werden darf. Siehe Register "Reglement und Studienplan"
Für die Suche für den Wahlbereich empfehlen wir die Suchart "Veranstaltungsbaum" im KSL. Klicken Sie auf Biologie, dann auf den zutreffenden Studiengang und dann auf das Modul / die Module für die Sie Veranstaltungen suchen. Systembedingt zeigt das KSL (online Vorlesungsverzeichnis) leider nicht eine abschliessende Liste aller Leistungen, die im Wahlbereich anrechenbar sind (beispielsweise neue Angebote, für die die Anrechenbarkeit noch lückenhaft erfasst ist). Sie können sich deshalb auch via Webseiten der Institute (IPS, IEE + IZB) unter den Stichworten "Lehrangebote" / "teaching 3. Jahr" informieren. Bei Unklarheiten hierzu wenden Sie sich bitte an die Studienleitung Biologie (Frau Baumann).
Wo finde ich die Stundenpläne für die Biologie?
Hier
Muss man sich für die Vorlesungen anmelden? Findet in den Vorlesungen eine Anwesenheitskontrolle statt?
Für die Vorlesungen der ersten beiden Studienjahre Biologie gibt es normalerweise keine Anmeldepflicht noch eine Anwesenheitskontrolle. Wegen der Covid-19 Pandemie werden nun aber für praktisch alle Veranstaltungen KSL-Anmeldungen verlangt. In den KSL-Einträgen wird hierzu jeweils informiert.
Für Teilnahme an den Praktika müssen sich die Studierenden selber anmelden (meistens über die ILIAS-Ordner, Links siehe KSL-Einträge). Oft gibt es eine begrenzte Anzahl Plätze und diese werden unter Umständen prioritär an die Major-Studierenden vergeben.
Muss ich die Praktika zu den Veranstaltungen im Modul A belegen?
Der Besuch der Praktika zu den Veranstaltungen Zellbiologie I, Biodiversität der Tiere II, Pflanzenbiologie und Pflanzenökologie I ist nur für Minor-Studierende mit Studienziel 60 ECTS Biologie PH-S2 (Kandidaten für das Zweitfach Biologie) obligatorisch. Alle anderen "regulären" Minor-Studierende können wählen, ob sie die zugehörigen Praktika belegen möchten oder nicht. Wichtig: Aufgrund grosser Platzknappheit mussten in den letzten Jahren Zulassungsbeschränkungen eingeführt werden. Erkundigen Sie sich rechtzeitig in den entsprechenden KSL-Einträgen, ob für das gewünschte Praktikum Plätze für reguläre Minor-Studierende angeboten werden.
Werden mir die ECTS für die Praktika im Modul A angerechnet?
Ja, die ECTS werden Ihnen im Modul A angerechnet. Sie leisten dann umso weniger ECTS im Modul B.
Ich kann im ersten Semester meines Minors in Biologie nur eine Veranstaltung des Moduls A belegen. Darf ich aber bereits Leistungen für das Modul B beziehen?
Ja, Sie können - sofern ihr Stundenplan dies zulässt - durchaus bereits im ersten Semester Ihres Minors auch Leistungen des zweiten oder dritten Studienjahrs für das Modul B beziehen (siehe Anhang!). Achten Sie aber darauf, dass diese Leistungen nicht solche sind, die offensichtlich auf eine Leistung des ersten Studienjahrs Biologie aufbauen (d.h. alle mit einem II hinter dem Titel wären in diesem Fall zu vermeiden).
Muss ich zuerst alle Leistungen des Moduls A belegen bevor ich Leistungen für das Modul B belege?
Nein
Wieviele nicht-biologische Leistungen der ersten beiden Studienjahre Biologie darf ich für meinen Minor belegen?
Es gilt die sogenannte Viertelsregel (Art.27 Studienplan 2014 / Art. 26 Studienplan 2020), die besagt, dass maximal ein Viertel der ECTS des ganzen Minors aus nicht-biologischen Leistungen (d.h. Chemie, Statistik, Mathematik, Physik, Biochemie und Philosophie der Biologie) stammen dürfen. Im Zweitfach-Minor sind grundsätzlich keine nicht-biologischen Leistungen anrechenbar.